Sie sind hier: Förderanträge - Infos zur Antragstellung

Was wird gefördert?

Für Maßnahmen aus den folgenden Bereichen kann eine Förderung aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK) und/oder Mitteln der Europäischen Union (ELER) beantragt werden:

  • Diversifizierung hin zu nicht landwirtschaftlichen Tätigkeiten
  • Unterstützung der Gründung und Entwicklung von Kleinstunternehmen
  • Ländlicher Tourismus
  • Dienstleistungseinrichtungen zur Grundversorgung
  • Dorferneuerung und -entwicklung
  • Erhaltung, Wiederherstellung und Verbesserung des ländlichen Kulturerbes
  • Berufsbildungs- und Informationsmaßnahmen für Wirtschaftsakteure
  • Kompetenzentwicklung für LAG AktivRegionen

Wer kann einen Förderantrag stellen?

  • Gemeinden und Gemeindeverbände
  • Juristische Personen und Personengesellschaften des öffentlichen Rechts
  • Natürliche Personen und Personengesellschaften sowie juristische Personen des privaten Rechts

Wie hoch ist die Förderquote?

  • 55% der förderfähigen Kosten für Gemeinden und Gemeindeverbände sowie juristische Personen und Personengesellschaften des öffentlichen Rechts
  • Bis zu 45% der förderfähigen Kosten für natürliche und juristische Personen sowie Personengesellschaften des privaten Rechts
    (Die Förderung kann nur zu max. 55% aus EU-Mitteln gewährt werden. Die übrigen 45% müssen mit öffentlichen Mitteln kofinanziert werden.)

Die ggf. anfallende Mehrwertsteuer von 19% ist nicht förderfähig.

Wer ist Ansprechpartner?

Regionalmanagerin
Photo of Tanja  Schridde
Tanja Schridde
Bäderstraße 19
23626 Ratekau
Tel. 04504 - 803 550
t.schridde(at)aktivregion-ilb.de

Gern beantworten wir Ihre Fragen zum Antragsverfahren und unterstützen Sie bei der Entwicklung Ihrer Projektidee!

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Finanzierungsbeispiele

Beispiel 1 (öffentlicher Projektträger):

Gesamtkosten des Projektes:

100.000 Euro (Bruttokosten)

Förderfähige Kosten:

84.033,61 Euro (Nettokosten)

Fördersumme:

55% der förderfähigen Kosten

46.218,48 Euro

Eigenanteil:

45% der förderfähigen Kosten

37.815,13 Euro

+ MwSt. (19%)

15.966,39 Euro


53.781,52 Euro

Beispiel 2 (privater Projektträger):

Gesamtkosten des Projektes:

100.000 Euro (Bruttokosten)

Förderfähige Kosten:

84.033,61 Euro (Nettokosten)

Fördersumme:

45% der förderfähigen Kosten

37.815,12 Euro

Eigenanteil:

55% der förderfähigen Kosten

46.218,49 Euro

+ MwSt. (19%)

15.966,39 Euro


62.184,88 Euro