Was wird gefördert?
Für Maßnahmen aus den folgenden Bereichen kann eine Förderung aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK) und/oder Mitteln der Europäischen Union (ELER) beantragt werden:
- Diversifizierung hin zu nicht landwirtschaftlichen Tätigkeiten
- Unterstützung der Gründung und Entwicklung von Kleinstunternehmen
- Ländlicher Tourismus
- Dienstleistungseinrichtungen zur Grundversorgung
- Dorferneuerung und -entwicklung
- Erhaltung, Wiederherstellung und Verbesserung des ländlichen Kulturerbes
- Berufsbildungs- und Informationsmaßnahmen für Wirtschaftsakteure
- Kompetenzentwicklung für LAG AktivRegionen
Wer kann einen Förderantrag stellen?
- Gemeinden und Gemeindeverbände
- Juristische Personen und Personengesellschaften des öffentlichen Rechts
- Natürliche Personen und Personengesellschaften sowie juristische Personen des privaten Rechts
Wie hoch ist die Förderquote?
- 55% der förderfähigen Kosten für Gemeinden und Gemeindeverbände sowie juristische Personen und Personengesellschaften des öffentlichen Rechts
- Bis zu 45% der förderfähigen Kosten für natürliche und juristische Personen sowie Personengesellschaften des privaten Rechts
(Die Förderung kann nur zu max. 55% aus EU-Mitteln gewährt werden. Die übrigen 45% müssen mit öffentlichen Mitteln kofinanziert werden.)
Die ggf. anfallende Mehrwertsteuer von 19% ist nicht förderfähig.
Wer ist Ansprechpartner?

t.schridde(at)aktivregion-ilb.de
Gern beantworten wir Ihre Fragen zum Antragsverfahren und unterstützen Sie bei der Entwicklung Ihrer Projektidee!
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Beispiel 1 (öffentlicher Projektträger): | |
|---|---|
Gesamtkosten des Projektes: | 100.000 Euro (Bruttokosten) |
Förderfähige Kosten: | 84.033,61 Euro (Nettokosten) |
Fördersumme: | |
55% der förderfähigen Kosten | 46.218,48 Euro |
Eigenanteil: | |
45% der förderfähigen Kosten | 37.815,13 Euro |
+ MwSt. (19%) | 15.966,39 Euro |
53.781,52 Euro | |
Beispiel 2 (privater Projektträger): | |
Gesamtkosten des Projektes: | 100.000 Euro (Bruttokosten) |
Förderfähige Kosten: | 84.033,61 Euro (Nettokosten) |
Fördersumme: | |
45% der förderfähigen Kosten | 37.815,12 Euro |
Eigenanteil: | |
55% der förderfähigen Kosten | 46.218,49 Euro |
+ MwSt. (19%) | 15.966,39 Euro |
62.184,88 Euro | |
