Antragsverfahren Grundbudget-Projekte
Sowohl öffentliche Projektträger (juristische Personen und Personengesellschaften des öffentlichen Rechts) als auch private Projektträger (natürliche Personen und Personengesellschaften sowie juristische Personen des privaten Rechts) dürfen Fördermittel aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) beantragen.
Schritt 1: Abstimmung mit dem Regionalmanagement
Der Projektträger bespricht seine Idee zunächst mit dem Regionalmanagement. Sofern die Projektidee grundsätzlich förderfähig ist und einem Zukunfts- und Kernthema der Integrierten Entwicklungsstrateigie (IES) zugeordnet werden kann, füllt der Projektträger das Formular Projektbeschreibung für das passende Zukunftsthema aus.
Schritt 2: Vorprüfung durch den geschäftsführenden Vorstand
Der geschäftsführende Vorstand und das Regionalmanagement prüfen den Beitrag der Projektidee zur Zielerfüllung der IES. Daraufhin wird ein Bewertungsvorschlag auf der Grundlage formalisierter Projektauswahlkriterien erstellt.
Besteht weiterer Klärungs- oder Konkretisierungsbedarf, können der Projektträger und ggf. LAG-Mitglieder, Fachleute oder potentielle Nutzer des Projektes zu weiteren Beratungen hinzugezogen werden.
Schritt 3: Beschluss des LAG-Vorstandes
Der Projektträger reicht die vollständigen Antragsunterlagen bei der Geschäftsstelle ein und präsentiert sein Vorhaben dem Gesamtvorstand der LAG. Dieser entscheidet über die Förderung auf der Basis des Bewertungsvorschlags.
Ein Projekt muss nach den Projektauswahlkriterien mindestens 10 Punkte erreichen, um für eine Förderung ausgewählt zu werden.
Für interkommunale oder regionsübergreifende Projekte gilt eine Mindestpunktzahl von 11 Punkten.
Schritt 4: Erteilung des Zuwendungsbescheides
Nach einem positiven Vorstandsbeschluss leitet das Regionalmanagement die bewilligungsreifen Antragsunterlagen an das Landesamt für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung (LLnL) in Lübeck ein. Das LLnL erteilt nach abschließender Prüfung den Zuwendungsbescheid an den Projektträger.
Die Auszahlung der Fördermittel an den Projektträger erfolgt nach vollständiger Umsetzung des Projektes.
Förderquoten für ELER-Projekte in der Förderperiode 2023–2027
Regelförderquoten:
Zukunftsthema | Öffentlicher Projektträger | Privater Projektträger |
---|---|---|
Klimaschutz und Klimawandelanpassung: | ||
Investive Maßnahmen | 75% | 65% |
Sonstige Maßnahmen, z. B. Erstellung von Konzepten | 60% | 50% |
Daseinsvorsorge und Lebensqualität | 60% | 50% |
Regionale Wertschöpfung | 60% | 50% |
Erhöhte Förderquote:
Für interkommunale bzw. regionsübergreifende Kooperationsprojekte sowie für Projekte, die unmittelbar mindestens einen Teilzeitarbeitsplatz schaffen, wird ein einmaliger Bonus von 5% auf die o. g. Regelförderquote gewährt.