Auch in 2024 Fördermittel für Kleinprojekte

Die AktivRegion Innere Lübecker Bucht wird voraussichtlich auch im Jahr 2024 über ein Regionalbudget von insgesamt 200.000 Euro verfügen. Hieraus können Kleinprojekte gefördert werden, deren Gesamtkosten 20.000 Euro nicht überschreiten.

Die Projekte sollen die ländliche und touristische Infrastruktur in der Region sinnvoll ergänzen und sich an den Zielen der Integrierten Entwicklungsstrategie (IES) der AktivRegion orientieren.

Förderfähig sind zum Beispiel Maßnahmen zur

  • Verbesserung der Direktvermarktung regionaler Produkte (wie Milchtankstellen, Regiomaten etc.)
  • Aufwertung von Aufenthalts-, Erholungs-, Spiel- und Veranstaltungsflächen (wie Informations- und Leitsysteme, barrierefreie Spielgeräte, Outdoor-Fitnssgeräte etc.)
  • Optimierung der Service-Infrastruktur für den Radverkehr (wie Reparatursäulen, Abstell- oder Aufbewahrungsmöglichkeiten etc.)

Antragsberechtigt sind Kommunen, Vereine, Verbände, aber auch private Unternehmen aus dem Gebiet der AktivRegion Innere Lübecker Bucht.

Der beantragte Zuschuss muss mindestens 4.000 Euro betragen, das entspricht einer Investitionssumme von mindestens 5.000 Euro. Die Förderquote liegt bei 80 Prozent der förderfähigen Bruttokosten.

Alle Projekte müssen bis Ende September 2024 vollständig umgesetzt und abgerechnet sein.

Antragsformulare sind bei der Geschäftsstelle der AktivRegion erhätlich. Die vollständigen Antragsunterlagen sollen dort bis Ende März 2024 vorliegen.

Die Fördermittel stammen aus der Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agarstruktur und des Küstenschutzes (GAK). Ihre Verfügbarkeit steht derzeit noch unter dem Vorbehalt der Ergebnisse der aktuellen Haushaltsberatungen auf Bundes- und Landesebene.

 

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