Förderbedingungen und Antragsverfahren

Die LAG AktivRegion Innere Lübecker Bucht e. V. verfügt zusätzlich zum ELER-Grundbudget über ein jährliches Regionalbudget in Höhe von 200.000 Euro. Hiermit können Kleinprojekte unterstützt werden, deren Gesamtkosten 20.000 Euro nicht überschreiten.
Die Fördermittel stammen aus der Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK).

Aus dem Regionalbudget geförderte Projekte sollen die bestehende ländliche und touristische Infrastruktur sinnvoll ergänzen. Sie sollen sich ebenso wie die aus dem ELER unterstützten Vorhaben an den Zielen der Integrierten Entwicklungsstrategie der AktivRegion orientieren.

Antragsberechtigt sind Kommunen, Vereine, Verbände sowie private Unternehmen aus dem Gebiet der AktivRegion Innere Lübecker Bucht.

Die Förderquote beträgt 80 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten (brutto!).

Anträge auf Förderung können immer bis Ende März eines Jahres bei der Geschäftsstelle der AktivRegion gestellt werden. Hier gibt es auch die erforderlichen Antragsformulare.

Die Vorhaben müssen jeweils bis Ende September vollständig umgesetzt und abgerechnet sein.

Beispiele förderfähiger Maßnahmen:

  • Aufwertung von Aufenthalts-, Erholungs-, Spiel- und Veranstaltungsflächen (wie Informations- und Leitsysteme, barrierefreie Spielgeräte, Outdoor-Fitnessgeräte etc.)
  • Optimierung der Service-Infrastruktur für den Radverkehr (wie Reparatursäulen, Abstell- und Aufbewahrungsmöglichkeiten etc.)
  • Verbesserung der Direktvermarktung regionaler Produkte (wie Milchtankstellen, Regiomaten etc.)

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