Antragsverfahren Grundbudget-Projekte
Antragsberechtigt sind sowohl öffentliche Projektträger (juristische Personen und Personengesellschaften des öffentlichen Rechts) als auch private Projektträger (natürliche Personen und Personengesellschaften sowie juristische Personen des privaten Rechts).
Schritt 1: Abstimmung mit dem Regionalmanagement
Der Projektträger bespricht seine Idee zunächst mit dem Regionalmanagement. Es folgen eine Prüfung der Projektidee auf Förderfähigkeit und Konformität mit der IES sowie eine erste Abstimmung mit dem geschäftsführenden Vorstand.
Schritt 2: Präsentation in der Fachgruppe
Ist eine Projektidee grundsätzlich förderfähig und einem Förderschwerpunkt der IES zuzuordnen, erhält der Projektträger die Möglichkeit, sein Vorhaben in der zuständigen Fachgruppe zu präsentieren. Hierzu füllt er im Vorwege das Formular "Projektbeschreibung" für den entsprechenden Förderschwerpunkt aus, das den Mitgliedern der Fachgruppe als Beratungsgrundlage dient.
Für jeden Förderschwerpunkt gibt es eine Fachgruppe. Hier wird die Projektidee ggf. konkretisiert.
Die Fachgruppe gibt eine Empfehlung an den LAG-Vorstand hinsichtlich der Eignung der präsentierten Projektidee zur Erreichung der in der IES definierten Ziele und somit der Förderwürdigkeit.
Schritt 3: Bewertung nach Projektauswahlkriterien
Sind alle Fördervoraussetzungen erfüllt, kann der Projektträger die offziellen Antragsunterlagen zusammenstellen.
Das Regionalmanagement erarbeitet auf dieser Basis und unter Berücksichtigung der Empfehlung der Fachgruppe einen Bewertungsvorschlag nach festgelegten Projektauswahlkriterien der LAG. Dieser wird mit dem geschäftsführenden Vorstand abgestimmt.
Schritt 4: Beschluss des LAG-Vorstandes
Der LAG-Vorstand entscheidet auf der Grundlage des Bewertungsvorschlages und der vorliegenden Antragsunterlagen über die Auswahl für eine Förderung.
Ein Projekt muss mindestens eine mittlere Förderpriorität erreichen, um für eine Förderung ausgewählt zu werden.
Schritt 5: Erteilung des Zuwendungsbescheides
Nach positivem Vorstandsbeschluss werden die vollständigen Antragsunterlagen beim Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (LLUR) in Lübeck eingereicht. Das LLUR erteilt daraufhin den Zuwendungsbescheid an den Projektträger.
Förderbedingungen
Regelförderquote (bezogen auf die förderfähigen Nettokosten!):
- 55% für öffentliche Projektträger
- 45% für private Projektträger
Bonus (je nach Ausrichtung des Projektes!):
- 5% für interkommunale Kooperationsprojekte mit bis zu drei Partnern innerhalb des Gebietes der AktivRegion Innere Lübecker Bucht
- 10% für interkommunale Kooperationsprojekte mit vier oder mehr Partnern innerhalb des Gebietes der AktivRegion Innere Lübecker Bucht
- 5% für die direkte Schaffung von Arbeitsplätzen