Antragsverfahren Grundbudget-Projekte
Antragsberechtigt sind sowohl öffentliche Projektträger (juristische Personen und Personengesellschaften des öffentlichen Rechts) als auch private Projektträger (natürliche Personen und Personengesellschaften sowie juristische Personen des privaten Rechts).
Schritt 1: Abstimmung mit dem Regionalmanagement
Der Projektträger bespricht seine Idee zunächst mit dem Regionalmanagement. Es folgen eine Prüfung der Projektidee auf Förderfähigkeit und Konformität mit der IES. Sofern die Projektidee grundsätzlich förderfähig und einem der Zukunftsthemen der IES zuzuordnen ist, füllt der Projektträger das Formblatt "Projektbeschreibung" für das passende Zukunftsthema aus.
Schritt 2: Vorbereitung der Beschlussfassung
Auf der Basis der Projektbeschreibung sowie ggf. weiterer Unterlagen prüfen der geschäftsführende Vorstand und das Regionalmanagement die Projektidee auf ihre Qualität und ihren Beitrag zur Zielerfüllung der IES. Anschließend wird ein Bewertungsvorschlag anhand formalisierter Projektauswahlkriterien erstellt.
Besteht weiterer Klärungs- oder Konkretisierungsbedarf, können neben dem Projektträger auch weitere LAG-Mitglieder, Fachleute aus der Region oder relevante Akteure zu weiteren Beratungen hinzugezogen werden.
Schritt 3: Beschluss des LAG-Vorstandes
Sofern alle Fördervoraussetzungen erfüllt sind und beschlussreife Antragsunterlagen vorliegen, erhält der Projektträger die Möglichkeit, sein Vorhaben im LAG-Vorstand zu präsentieren. Dieser entscheidet danach über eine Förderung aus Mitteln des ELER-Grundbudgets.
Ein Projekt muss auf der Basis der Projektauswahlkriterien mindestens 10 Punkte erreichen, um für eine Förderung ausgewählt zu werden.
Für interkommunale oder regionsübergreifende Projekte gilt eine Mindestpunktzahl von 11 Punkten.
Schritt 4: Erteilung des Zuwendungsbescheides
Nach einem positiven Vorstandsbeschluss reicht das Regionalmanagement die bewilligungsreifen Antragsunterlagen beim Landesamt für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung (LLnL) in Lübeck ein. Das LLnL erteilt nach abschließender Prüfung den Zuwendungsbescheid an den Projektträger.
Förderquoten
Regelförderquote (bezogen auf die förderfähigen Nettokosten!):
- 60 Prozent für öffentliche Projektträger
- 50 Prozent für private Projektträger
Einmaliger Bonus für interkommunale oder regionsübergreifende Projekte bzw. direkte Schaffung mindestens eines Teilzeitarbeitsplatzes:
- 5 Prozent auf die Regelförderquote